Sonstiges
Das Verkehrsrecht, genauer gesagt das Straßenverkehrsgesetz, legt fest, dass jede Fahrerlaubnis für zwei Jahre auf Probe erteilt wird. Wird die Fahrerlaubnis in dieser Zeit entzogen, endet auch die Probezeit. Bei Ordnungswidrigkeiten innerhalb der Probezeit muss ein Aufbauseminar besucht werden. Zum Teil wird auch eine neue Prüfung angeordnet.